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Kick-Back-Zahlungen
Hierunter versteht man die laufende Provision für den Vermittler aus der Managementgebühr der jeweiligen Investmentfonds. Ein Beispiel: Sie kaufen über das Online-Finanz-Kaufhaus einen Aktienfonds, der eine Managementgebühr von 1,5% pro Jahr aufweist. Der Fonds schüttet an den Vertrieb, in diesem Fall die DELTA Vermögensmanagement GmbH als Betreiber des Online-Finanz-Kaufhauses, eine laufende Vergütung von z.B. 0,5% pro Jahr aus. Diese laufende Vergütung nennt man Kick-Back.
Wichtig für Sie!
Die Kick-Back-Zahlungen erhöhen nicht Ihre Kosten. Sie werden aus der Management- gebühr gezahlt, die dem Fonds grundsätzlich belastet werden. Sie sind somit für Sie Ergebnis- und Renditeneutral.
Übliche Kick-Back-Zahlungen betragen aus
| Aktienfonds |
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zwischen |
0,2% - 1,0% p.a. |
| Rentenfonds |
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zwischen |
0,1% - 0,6% p.a. |
| Geldmarktfonds |
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zwischen |
0,0% - 0,3% p.a. |
| Offene Immobilienfonds |
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zwischen |
0,0% - 0,3% p.a. |
Wenn Sie genauere Informationen über die Kick-Back-Zahlung, die wir für einen bestimmten Fonds erhalten haben, wollen, schreiben Sie uns eine eMail.
Weitere Vertriebsprovisionen fallen für die DELTA Vermögensmanagement GmbH nicht an, da wir Ihnen einen 100%igen Rabatt auf die Ausgabeaufschläge (Agien) zugute kommen lassen.
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