Delta Absolute Return Immobilien-Verzehr-Plan
Delta Absolute Return

Immobilien-Verzehr-
Plan (IVP)

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Die Methodik des IVP

Bisher gab es in Deutschland kein Spezialkonzept für Ruheständler im Baufinanzierungs- bereich. Die Senioren sahen sich in der Regel der Situation ausgesetzt gar keine kostengünstige Lösung zu erhalten, sondern teure Standardprodukte mit Zinsaufschlägen oder/und teure und überflüssige Versicherungen abschließen zu müssen.

Der Immobilien-Verzehr-Plan bietet nun die Lösung. Mit ihm kann der Eigentümer frische finanzielle Mittel zu TOP-Hypotheken-Darlehenskonditionen erhalten und gleichzeitig in seiner Immobilie wohnen bleiben.

Die Details

  1. Ein Kreditinstitut vergibt eine Grundschulddarlehen in Höhe von bis zu 50% des Verkehrswertes der lastenfreien, selbstgenutzten Immobilie.
  2. Das Institut überweist den Darlehensbetrag auf das Abwicklungskonto der Depotbank.
  3. Das Darlehen wird lediglich verzinst, aber nicht getilgt.
  4. Der bewilligte Darlehnsbetrag wird beim Immobilien-Verzehr-Plan in einen defensiven Investmentfonds, dem Delta Absolute Return, investiert.
    Für einen Entnahmeplan ist es sehr wichtig, dass der Fonds nur geringen Schwankungen (Volatilität) unterliegt, um so einen zu schnellen Kapitalverzehr in schwierigen Börsenzeiten vorzubeugen.
  5. Gleichzeitig wird gemäß der Kalkulation des IVP-Plans ein monatlicher Betrag als Entnahmeplan vom Depot vereinbart und dem Girokonto des Mandanten gutgeschrieben.
  6. Der Mandant zahlt die Darlehenszinsen an das Kreditinstitut.
  7. Die Differenz (Entnahmeplanbetrag abzüglich Steuern und Zinsen) ist der Liquiditätsgewinn.

Die Bedingungen

1. Anforderungen an das Beleihungsobjekt

  • Nur Eigennutzer.
  • Immobilie muss bei Antragsstellung nicht lastenfrei sein, aber vor der Auszahlung des Darlehens muss die Vorlast entweder aus Eigenkapital beglichen werden oder das Kreditsinstitut löst diese ab, so dass eine erstrangige Eintragung im Grundbuch möglich ist.
  • Maximal 50% des Verkehrswertes. Der Verkehrswert entspricht ca. dem aktuell zu erzielenden Verkaufspreises.

2. Anforderungen an den/die Darlehensnehmer

  • Mindestens ein Darlehensnehmer muss eine Altersrente oder Pension beziehen.
  • Der Antragsteller/Rentner muss zumindest zur Hälfte Eigentümer der Immobilie sein.
  • Grundlage zur Berechnung der Darlehenskondition ist die höchste Restlebenserwartung eines Darlehensnehmers.

3. Darlehensbedingungen

  • Die Zinsbindungsfrist ist identisch mit der errechneten Restlebensdauer des Darlehensnehmers. Es gibt somit kein Zinsänderungsrisiko.
  • Keine Bereitstellungszinsen.
  • Eine Sondertilgung in beliebiger Höhe ist jederzeit möglich.
  • Der Tilgung beträgt 0% ohne Tilgungsersatz, aber nach max. 35 Jahren muss getilgt werden.
  • Zinsfestschreibung endet mit dem Tod des länger lebenden Darlehensnehmers.

 

 
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